Die Kosten für Strom und Gas steigen seit einigen Jahren kontinuierlich.
Viele Privathaushalte haben schon den Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter vollzogen, bei den wenigen Betroffenen, die über eine Gasetagenheizung heizen, ist oft auch der Wechsel des Gasanbieters durchgeführt worden.
Für Freiberufler und Selbständige sind solche Energiekosten anders als bei Privathaushalten Positionen, die im Rahmen der Betriebsausgaben abgesetzt werden können.
Dabei ist es auch irrelevant, ob der Freiberufler nun Räumlichkeiten ausschließlich selbst und gewerblich nutzt oder einen Büroraum in seiner Wohnung oder einer Bürogemeinschaft hat.
Vor dem Hintergrund, dass Energiepreise auch in Zukunft weiter steigen können, stellt sich die Frage, ob nicht auch für Selbständige und Freiberufler ein Wechsel des Strom- bzw. Gasanbieters sinnvoll wäre.
Der Wechsel muss sich lohnen
Zunächst einmal muss berücksichtigt werden, dass Selbständige und Freiberufler regelmäßig Stundensätze zwischen 40 und 120 Euro (je nach Sparte und individuellen Voraussetzungen) für jede Arbeitsstunde in Ansatz bringen.
In diesem Zusammenhang gilt zu bedenken, dass auch die Recherche für den Wechsel des Strom- bzw. Gasanbieters Zeit braucht, die in Ansatz gebracht werden müsste.
Auch wenn die Entscheidung für einen neuen Strom- oder Gasanbieter relativ schnell fällt (was meist nicht der Fall ist, da viel Recherche notwendig ist, um herauszufinden, ob in Frage kommende Anbieter seriös sind), ist jedoch zu beachten, dass nach dem Wechsel des Energieanbieters weitere Arbeiten anfallen, die vom Zeitaufwand her berücksichtigt werden müssen.
Dazu gehört beispielsweise das Heraussuchen von Daten zum bestehenden Vertrag mit dem Energielieferanten, Ablesen des betroffenen Zählers und Meldung des aktuellen Zählerstandes, die Kontrolle und vor allem die Dokumentation des Wechsel und die ordnungsgemäße Ablage des anfallenden Schriftverkehrs.
Wenn diese Faktoren berücksichtigt werden, lohnt sich ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters häufig erst, wenn die Ersparnis gegenüber dem bisherigen Anbieter 100 Euro oder mehr beträgt.
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