Ein Freiberufler sollte stets daran denken, dass er selbst dafür verantwortlich ist, dass seine berufliche Schaffenskraft erhalten bleibt.
Er hat keinen Arbeitgeber, der einen Anteil zu den Sozialversicherungen leistet (mit Ausnahme derjenigen, die einen Teil der Beiträge über die Künstlersozialkasse als Zuschuss erhalten) und er hat auch keinen Staat, der eventuell eine gesetzliche Versicherungsleistung auszahlt.
Sicher, es gibt für alles Ausnahmen, aber in der Regel liegt der Fall so, dass der Freiberufler selbst für alles verantwortlich ist.
Die Berufsunfähigkeit muss der Freiberufler absichern
Dazu gehört auch die Absicherung der beruflichen Existenz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Diese tritt für den Fall ein, dass der Versicherte aufgrund von Krankheit oder durch einen Unfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.
Und hier ist auch der Haken, auf den bei der Formulierung der Vertragsbedingungen unbedingt geachtet werden muss: Es geht um die abstrakte Verweisung. Diese besagt, dass der Versicherte kein Geld aus der Versicherung erhält, wenn er theoretisch noch in der Lage ist, einen Beruf auszuüben.
Dabei spielt es keine Rolle, ob er eine Stelle in einem Job findet oder ob dieser ihm ein gesichertes Einkommen bietet. Seit 2008 ist dieser Passus in den Verträgen ungültig. Die abstrakte Verweisung muss daher ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen sein.
Jetzt ist es so, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung desFreiberuflers zahlt, wenn ein Arzt bescheinigt, dass voraussichtlich auf Dauer (das heißt, für die Dauer von mehr als sechs Monaten) dem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgegangen werden kann – unerheblich ist dabei, ob dieser der erlernte Beruf ist oder nicht.
Ist der Versicherungbeitrag gering, ist auch die Versicherungssumme niedrig
Zu achten ist bei einem Abschluss über eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch darauf, dass sie in angemessener Höhe vereinbart wird.
Viele Versicherte halten den Beitrag gering, indem sie die Versicherungssumme niedrig halten.
Doch was wäre, wenn es Sie morgen träfe und Sie kein Einkommen mehr hätten?
Kämen Sie mit dem Betrag, den Ihnen die Versicherung dann zahlen würde, aus?
Das ist besonders wichtig, wenn eine Familie zu ernähren ist. Daher sollte unbedingt auf die Nachversicherungsgarantie geachtet werden, bei der es darum geht, dass die Versicherungssumme jederzeit angepasst werden kann.
Auch das Alter, bis zu dem die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente garantiert, kann vereinbart werden.
Passen Sie es möglichst so weit an, dass die Leistung der Versicherung bis zum Eintritt in das Rentenalter vorhanden ist.