Jeder Freiberufler muss sich beim Finanzamt anmelden.
Auf dem obigen Bild ist ein typisches Formular zu sehen, mit dessen Hilfe die Anmeldung erfolgt.
Nach der Meldung bekommt der Freiberufler eine eigene Steuernummer zugeteilt, die zum Beispiel für die Einkommenssteuererklärung oder für die Gewinn- und Verlustrechnung verwendet wird.
Sie unterscheidet sich von der Steuernummer, die jede private Person zugeteilt bekommt.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Eine steuerliche Erfassung ist für jeden Freiberufler notwendig.
Ohne diese Meldung beim Finanzamt darf die Tätigkeit nur ausgeübt werden, wenn der regelmäßige Gewinn pro Monat 400 Euro nicht überschreitet.
Bei der steuerlichen Erfassung – auf dem Bild beispielhaft ein solches Formular zu sehen – werden verschiedene Daten zu Einnahmen und Ausgaben abgefragt, so dass eine Veranlagung für die Steuer möglich ist.
Dabei kann es sein, dass eine Steuervorauszahlung erhoben wird.
Umsatzsteuer anmelden
Wer sich als Freiberufler dafür entschieden hat, mit seiner Tätigkeit einen Gewinn von mehr als 400 Euro pro Monat zu erreichen, muss die Umsatzsteuer anmelden.
Dafür gibt es ein festes Formular, das im Internet heruntergeladen werden kann oder direkt beim Finanzamt erhältlich ist – siehe Foto.
Dieses Formular fragt sämtliche Umstände ab, die für eine Anmeldung der Umsatzsteuer nötig sind, wie etwa eine mögliche Steuerbefreiung oder die Stellung zur Kleinunternehmerregelung.
Kleinunternehmerregelung
Die auf dem Bild gezeigte Marke von 19 Prozent ist für den Freiberufler sehr wichtig. Sie deutet auf die Mehrwertsteuer hin.
Doch wer von der Kleinunternehmerreglung Gebrauch macht, darf auf einer Rechnung die Umsatzsteuer nicht ausweisen. Ebenso wenig muss die Vorsteuer abführen.
Wird dennoch eine Mehrwertsteuer ausgewiesen, so muss diese an das Finanzamt abgeführt werden.
Für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gilt, dass im ersten Jahr der Freiberuflichkeit nicht mehr als 17.500 Euro Gewinn gemacht werden dürfen.
Gewerbe beim Finanzamt anmelden
Wer sich für die Selbstständigkeit entschieden hat, muss sein Gewerbe beim Finanzamt anmelden. Die Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt ist durch das Ausfüllen des entsprechenden Formulars leicht möglich.
Das Finanzamt reicht alle nötigen Daten an das Gewerbeamt weiter, so dass eine Anmeldung hier nicht einmal zwingend durch den Unternehmer selbst durchzuführen ist.
Er bekommt dann alle nötigen Daten mitgeteilt, bzw. die Aufforderung zur Zahlung der Gewerbesteuern.
Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer
Die Begriffe Vorsteuer und Umsatzsteuer werden häufig synonym gebraucht, es handelt sich aber streng genommen um unterschiedliche Begriffe. Die Vorsteuer wird vom Selbstständigen gezahlt, wenn er Investitionen vornimmt. Aus der Sicht des Verkäufers hingegen handelt es sich um die Umsatzsteuer.
Diese wird bei einer Rechnung auf den Nettobetrag aufgerechnet, dann ergibt sich der Bruttobetrag, den der Kunde zu zahlen hat.